Zuschüsse/Erstattungen

Deutsche Rentenversicherung Bund

Für welche Produkte bzw. Hilfsmittel gibt es Zuschüsse/Bewilligungen? Grundsätzlich können für alle Produkte/Hilfsmittel, die dem Ziel der beruflichen Rehabilitation dienen, Zuschüsse erhalten werden. Zum Beispiel für ergonomische bzw. orthopädische Arbeitshilfen, Bürostühle, Stehpulte, Tische und vieles mehr.

Rückengerechte Büromöbel können von den Sozialversicherungsträgern oder von der "Agentur für Arbeit" bezuschusst werden.

Ob Sie Zuschuss- bzw. Erstattungsberechtigt sind, können Sie anhand folgender Liste feststellen:

1. Pflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist nach den geltenden gesetzlichen Regelungen verpflichtet, ergonomische Büromöbel zur Verfügung zu stellen. Sprechen Sie also als erstes mit Ihrem Arbeitgeber über die benötigten Hilfmittel oder Möbel.

2. Wer kann einen Antrag stellen? Nur wenn über die zuvor genannte Verpflichtung des Arbeitgebers hinaus gesundheitsbedingt besondere Hilfsmittel oder Möbel zur beruflichen Eingliederung erforderlich sind, können die Träger dafür die Kosten übernehmen. Jeder Versicherte, bei dem das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient kann einen solchen Antrag stellen.

3. Wer sind die Kostenträger? Die Rentenversicherung: ab 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung

  • Die Berufsgenossenschaft: Nach Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfall
  • Die Bundesagentur für Arbeit: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherter Beschäftigung
  • Die Landeswohlfartsverbände: Studenten, Beamte oder Sonderfälle

Alle genannten Kostenträger haben entsprechende Beratungsstellen. Bitte informieren Sie sich hier ausführlich über Ihren individuellen Fall.

4. Welche Unterlagen werden benötigt? Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation (G100) und eventuelle Zusatzfragebögen (erhältlich beim Kostenträger) oder in unserem Downloadbereich

  • Attest eines Facharztes oder der Entlassungsbericht der Rehaklinik. Sinnvoll ist der Hinweis darauf, dass ein entsprechendes Hilfsmittel verordnet werden muss, damit die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.
  • Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
  • Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers

 

Hinweis: Der Antrag muss vollständig vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden, ansonsten erlischt der Anspruch.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Fragen unter mail@ergoia.de / 040 22 82 08 88 zur Verfügung!


Direkter Kontakt

Vielleicht sind wir ja ganz in Ihrer Nähe. Mobil-Nummer:
0176 32 33 45 25*
(Eventuelle Kosten für die Netzwerkanbieter Dienste können anfallen)